Deutschland leistet sich gleich drei verschiedene Steuernummern — und wer gründet, braucht mindestens zwei davon. Die Verwechslung von Steuernummer, Umsatzsteuer-ID und Steuer-ID gehört zu den häufigsten Anfängerfehlern auf Rechnungen und im Impressum. Hier ist die Entwirrung.
Die drei Nummern im Überblick
| | Steuernummer | USt-IdNr. | Steuer-ID | |---|---|---|---| | Für wen | Unternehmen & Selbstständige | Unternehmen im EU-Handel | jede natürliche Person | | Format | 10–11 Ziffern (je Bundesland) | DE + 9 Ziffern | 11 Ziffern | | Vergeben von | Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern | Bundeszentralamt für Steuern | | Ändert sich? | bei Finanzamt-Wechsel | nein | nie (lebenslang) |
Die Steuernummer — deine Unternehmens-Kennung
Die Steuernummer bekommt jedes Unternehmen und jeder Selbstständige vom zuständigen Finanzamt. Sie identifiziert dich in allen steuerlichen Angelegenheiten: Steuererklärungen, Voranmeldungen, Schriftverkehr.
Beantragung: Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — online via ELSTER, bei Gewerbetreibenden oft automatisch nach der Gewerbeanmeldung. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen, die Nummer kommt per Post.
Wichtig: Ziehst du in den Bezirk eines anderen Finanzamts um, bekommst du eine neue Steuernummer.
Pflichtangabe: Auf Rechnungen an deutsche Kunden muss die Steuernummer oder die USt-IdNr. stehen. Ins Impressum gehört die USt-IdNr. (falls vorhanden) — die Steuernummer ist dort freiwillig und aus Datenschutzsicht besser wegzulassen.
Die USt-IdNr. — für den EU-Handel
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE123456789) brauchst du, sobald du innerhalb der EU Waren oder Leistungen an Unternehmen verkaufst oder einkaufst. Sie macht steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen möglich und gehört auf jede Rechnung an EU-Geschäftskunden.
Beantragung: Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — online, kostenlos, oft direkt im steuerlichen Erfassungsbogen mitbeantragbar.
Kleinunternehmer nach §19 UStG haben oft keine USt-IdNr. — alles zur Umsatzsteuer inklusive Kleinunternehmerregelung im USt-Guide.
Die Steuer-ID — deine persönliche Nummer
Die steuerliche Identifikationsnummer bekommt jede in Deutschland gemeldete Person automatisch — vom Neugeborenen bis zum Expat. Sie gilt lebenslang, ändert sich nie und wird für Lohnabrechnung, Kindergeld und Kontoeröffnungen gebraucht.
Verloren? Neuzusendung beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
Was Gründer konkret brauchen
- Einzelunternehmer/Freiberufler: Steuer-ID (hast du schon) + Steuernummer (beantragen) + ggf. USt-IdNr.
- GmbH/UG: eigene Steuernummer der Gesellschaft + USt-IdNr. — beide kommen nach der Gründung über den Erfassungsbogen. Ablauf der Gründung im GmbH-Guide.
- Ausländische Unternehmen mit deutschen Umsätzen: Registrierung beim zentral zuständigen Finanzamt; für den Marktzugang hilft eine deutsche Geschäftsadresse.
Wer zusätzlich importiert oder exportiert, braucht noch eine vierte Nummer: die EORI-Nummer für den Zoll.
FAQ
Wo finde ich meine Steuernummer? Auf jedem Steuerbescheid und dem Schriftverkehr deines Finanzamts. Sonst: beim Finanzamt anrufen.
Steuernummer und USt-IdNr. — brauche ich beide? Als B2B-Unternehmen mit EU-Geschäft: ja. Rein national reicht die Steuernummer; auf Rechnungen genügt eine der beiden.
Wie lange dauert es nach der Gründung bis zur Steuernummer? In der Regel 2–6 Wochen nach Einreichen des Erfassungsbogens. Ohne Steuernummer darfst du noch keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis stellen — plane den Vorlauf ein.
Kann ich mehrere Steuernummern haben? Ja — z. B. eine für den Gewerbebetrieb und eine für Vermietungseinkünfte.