Clevver
Blog & Resources/Firmengründung
Firmengründung

UK Limited gründen als Nicht-Brite: Geht das?

14. August 2026·5 Min. Lesezeit·Clevver Team

Ja, du kannst eine UK Limited gründen, ohne britischer Staatsbürger oder in Großbritannien wohnhaft zu sein, es gibt keine Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitspflicht für Directors oder Shareholder. Was du brauchst: eine britische Registered-Office-Adresse, mindestens einen Director und seit dem 18. November 2025 eine Identitätsprüfung für jeden Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss (Person with Significant Control, PSC).

Großbritannien bleibt bei internationalen Gründern beliebt, weil die Gründung schnell, günstig und komplett online möglich ist.

Was du für die Gründung einer UK Limited brauchst

  • Ein Firmenname, der noch nicht vergeben ist und keine bestehenden Markenrechte verletzt
  • Mindestens ein Director, keine Wohnsitzpflicht, aber die Identitätsprüfung gilt unabhängig vom Wohnort
  • Eine Registered-Office-Adresse in Großbritannien, sie muss eine "appropriate address" sein (siehe unten)
  • Memorandum and Articles of Association, für einfache Gesellschaften reichen meist Standardvorlagen
  • Angaben zu Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSCs), also jeder, der mehr als 25 % hält oder die Gesellschaft anderweitig kontrolliert

Das Registered Office: Was zählt als "appropriate address"?

Seit dem 4. März 2024 verlangt das britische Gesellschaftsrecht für jede Gesellschaft eine "appropriate address" als Registered Office, ein reines Postfach reicht nicht mehr aus. Eine Adresse gilt als geeignet, wenn dort versandte Dokumente erwartbar jemanden erreichen, der für die Gesellschaft handelt, und der Empfang bestätigt werden kann. In der Praxis heißt das: entweder eigene Geschäftsräume oder ein Registered-Office-Service, der Post zuverlässig weiterleitet.

Companies House kann das Registered Office einer nicht regelkonformen Gesellschaft auf eine Standardadresse umstellen und in schweren Fällen die Gesellschaft aus dem Register streichen, das ist also kein Detail, das nicht-britische Gründer ohne eigene UK-Räumlichkeiten übergehen sollten.

Neu: verpflichtende Identitätsprüfung für Directors und PSCs

Seit dem 18. November 2025 verlangt Companies House eine Identitätsprüfung für alle Directors und PSCs, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort. Neue Directors müssen sich verifizieren, bevor die Gesellschaft eingetragen werden kann, bestehende Directors haben eine Übergangsfrist, die an ihre nächste Confirmation Statement gekoppelt ist. Die Verifizierung läuft entweder direkt über GOV.UK One Login oder über einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP) und dauert online meist nur wenige Minuten.

Das gilt auch für nicht-britische Gründer, eine Ausnahme wegen des Wohnorts gibt es nicht. Viele ältere Anleitungen zur UK-Gründung erwähnen diesen Schritt noch gar nicht, da er erst Ende 2025 in Kraft trat.

Ablauf der Gründung als Nicht-Brite

  1. Firmenname wählen und Verfügbarkeit prüfen
  2. Mindestens einen Director bestellen und alle PSCs identifizieren
  3. Identitätsprüfung für Directors und PSCs über GOV.UK One Login oder einen ACSP durchführen
  4. Britische Registered-Office-Adresse sichern, die die Anforderung an eine "appropriate address" erfüllt
  5. Gründungsdokumente bei Companies House einreichen (direkt oder über einen ACSP)
  6. Nach der Eintragung bei HMRC zur Körperschaftsteuer anmelden
  7. Geschäftskonto eröffnen, manche britischen Banken verlangen dafür eine Vor-Ort-Verifizierung, remote-freundliche Alternativen vorher prüfen

Praxisbeispiel

Eine Software-Gründerin aus Berlin möchte britische Kunden über eine UK Limited statt als Einzelunternehmerin abrechnen. Sie hat keine eigenen Räume in Großbritannien, deshalb nutzt sie einen Registered-Office-Service, der die Anforderungen an eine "appropriate address" erfüllt, verifiziert ihre Identität online über GOV.UK One Login und reicht die Gründung über einen Authorised Corporate Service Provider ein.

Häufige Fragen

Muss ich in Großbritannien wohnen, um Director zu sein? Nein, für Directors einer UK-Gesellschaft gibt es keine Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitspflicht.

Kann ich ein Postfach als Registered-Office-Adresse nutzen? Nein, seit März 2024 erfüllt ein reines Postfach die Anforderung an eine "appropriate address" nicht mehr.

Gilt die Identitätsprüfung auch, wenn ich noch nie in Großbritannien war? Ja, sie gilt für jeden Director und jede PSC unabhängig vom Wohnort. Noch Fragen zur UK-Gründung? → Kontakt

Firmengründung

Bereit dein Unternehmen zu gründen?

GmbH oder UG in wenigen Tagen, digital, ohne Papierkram, mit Notar-Koordination inklusive.

Jetzt gründen →

Noch Fragen? Schreib uns über das Kontaktformular